Dokumentation
der Fachtagung
"Zwischen
Prävention und Intervention: Auswirkungen des 'Rechtes auf gewaltfreie
Erziehung' in Familien- und Jugendhilfe
vom 12./13. Juni 2001 in Hildesheim
| Inhalt: | 1. Bericht über die Ergebnisse der Tagung |
| 2. Dokumentation der Referate (folgt demnächst) | |
| 3. Ausschreibung und Programm |
Bericht über die Ergebnisse der Tagung
Seit der Verkündigung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 7. November 2000 ist das gewohnheitsrechtliche Züchtigungsrecht von Eltern und Erziehungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unmissverständlich abgeschafft. Über die familien- und jugendhilferechtlichen Auswirkungen des neu formulierten § 1631 BGB sind sich Juristen und Jugendhilfeexperten allerdings nicht immer einig. Fest steht, dass sich der rechtliche Rahmen für alle Akteure, die sich in Familien- und Jugendhilfe mit der Problematik von Gewalt in der familialen Erziehung beschäftigen, verändert hat.
Mit den Konsequenzen, die sich aus diesen veränderten Rahmenbedingungen ergeben, und mit den Herausforderungen an die politische Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umfeld von Familien- und Jugendhilfe hat sich am 12./13. Juni 2001 eine bundesweite Fachtagung im Rahmen des trägerübergreifenden Projektes "Familie und Gewalt: Menschen würdig erziehen!" in Hildesheim befasst. An der Fachtagung, die von der Hildesheimer Volkshochschule in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke (AKSB) durchgeführt wurde, nahmen 23 Teilnehmende aus neun Bundesländern teil.
Die juristische Problematik des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung wurde vom Kölner Familienrichter Joachim Fuß aufgezeigt. Er wies auf die unterschiedlichen Tatbestandsdefinitionen im Zusammenhang mit Gewaltanwendung im Strafrecht und im Familienrecht hin. Während sich das Strafrecht im wesentlichen auf Körperverletzung und Nötigung beschränkt ist der Begriff des Schadens für das Kindeswohl im Familienrecht sehr viel weiter gefasst. Gegenüber der von Prof. Kai-D. Bussmann befürworteten verstärkten strafrechtlichen Verfolgung auch von niedrigschwelliger familialer Gewalt äußerte sich Fuß skeptisch. Spielräume sieht er in den Möglichkeiten von familiengerichtlichen Verfahren (Entzug der Personensorge nach § 1666 BGB), die jedoch klar von strafrechtlichen Verfahren getrennt werden sollten. Für die Einleitung solcher Verfahren spielt die Sensibilisierung von Institutionen außerhalb der Familie (Tagesstätte, Kindergarten, Grundschule, Kinderarzt, Polizei) eine entscheidende Rolle. Mitarbeiter/-innen dieser Institutionen sollten eng mit dem Jugendamt als der Schaltstelle in Familiengerichtsverfahren zusammen arbeiten. In ihrer Aus- und Fortbildung müsste dem Thema Gewaltprävention mehr Raum gegeben werden. Die dem Entzug der Personensorge vorangestellte Einzelfallbetreuung von Familien in den vom Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vorgesehenen unterschiedlichen Formen kann allerdings wegen der häufigen Überlastung von Jugendämtern längst nicht in allen gewünschten Fällen realisiert werden. Aus diesem Grund warnte Herr Fuß davor, die Eindämmung familialer Gewalt in erster Linie von den Gerichten zu erwarten. Für dringend erforderlich hält er jedoch eine höhere Sensibilisierung aller Akteure im Umfeld von Familien- und Jugendhilfe.
Mit den Handlungsmöglichkeiten der freien und öffentlichen Jugendhilfe zur Prävention von familialer Gewalt sowie mit den hierzu erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen beschäftigte sich Klaus Münstermann, Honorarprofessor und Leiter des Votum-Verlages, in seinem Referat. Er konstatierte, dass Jugendhilfe trotz der klar erkennbaren Bewusstseinsveränderung hin zu einem stärkeren Dienstleistungsverständnis ihrer Arbeit nach wie vor stark in traditionellem Verwaltungsdenken von Zuständigkeiten, Verantwortungsdelegation und Abschottung gegenüber finanziellen Ansprüchen verharrt. Um sich vor Arbeitsüberforderung zu schützen würde die Familien- und Jugendhilfe ihre Handlungsmöglichkeiten auch zu wenig offensiv in den gesellschaftlichen Diskurs über Gewaltprävention einbringen. Münstermann betonte, dass Präventions- und Interventionsmaßnahmen vermehrt in einer Hand miteinander verschränkt werden sollten, um zu gewährleisten, dass Familien und Jugendliche, die bereits Unterstützung zur Lösung ihrer Probleme erfahren haben, sich im Krisenfall dann auch an die entsprechende Stelle wenden. Den souveränen Umgang mit den institutionellen Netzwerken der Jugendhilfe, Mediationskompetenzen, Supervision und die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen bezeichnete er als wichtigste Anforderungen für die Akteure in der Familien- und Jugendhilfe.
Anhand zweier praktischer Beispiele wurden konkrete Handlungsmöglichkeiten von Jugendhilfeinstitutionen vorgestellt. Doris Kahlert vom Jugendamt der Stadt Wolfsburg beschrieb die vielseitigen Angebote ihrer Institution im Bereich der Hilfen zu Erziehung. Niederschwellige, aufsuchende Angebote in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sowie gemeinsame Hilfeplankonferenzen von Jugend- und Gesundheitsamt haben sich hier bewährt. Sabine Triska aus Freiburg i.Br. stellte das Kriseninterventionsprogramm "Familie im Mittelpunkt" vor, bei dem mit einem intensiven Einsatz auf dem Höhepunkt von Familienkrisen versucht wird, durch ein Maßnahmenpaket mit Anlehnung an therapeutische Konzepte die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. Wichtig für den Erfolg dieser Maßnahmen ist der reibungslose Übergang in eine weniger engmaschige Nachfolgehilfe (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe). Das Programm "Familie im Mittelpunkt", das auf amerikanische Ansätze zurückgeht, setzt eine intensive Qualifizierung der beteiligten Mitarbeiter/-innen voraus.
Im fachdidaktischen Teil der Veranstaltung wurden in Arbeitsgruppen Konzepte von Fortbildungsveranstaltungen zum Umgang mit familialer Gewalt für Erzieher/-innen und für Tagesmütter sowie Möglichkeiten zur Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen durch Bildungseinrichtungen vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmenden an der Fachtagung, die aus unterschiedlichsten Arbeitsbereichen der Familien- und Jugendhilfe stammten, waren sich einig, dass der gesellschaftliche Diskurs über die Prävention von familialer Gewalt nicht kurzfristig, sondern mittelfristig Wirkungen zeigen könne. Sie forderten von allen Beteiligten auch eine verstärkte kritische Selbstreflexion, inwiefern durch das eigene Handeln Gewalt auf Familien und Kinder ausgeübt werde, und eine erhöhte Sensibilität für die Bedeutung von strukturellen Rahmenbedingungen, die das Erziehungshandeln in Familien erschwerten. Die weite Verbreitung gewalttätiger Sanktionsformen in der familialen Erziehung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten Eltern für ihre Kinder das Beste erreichen möchten. Familienhilfe und Familienpolitik muss deshalb trotz ihrer sehr beschränkten Mittel nicht in Resignation verfallen, sondern sie kann bei dieser positiven Grundvoraussetzung ansetzen. Der politischen Bildung eröffnet die Sensibilisierung aller Akteure der Familien- und Jugendhilfe für die strukturellen Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten zur Erleichterung von Erziehungshandeln in Familien ein weites Aufgabenfeld.
Dr. Lukas Rölli
folgt demnächst:
Zwischen
Prävention und Intervention. Auswirkungen des "Rechtes auf gewaltfreie
Erziehung" in Familien- und Jugendhilfe
Fachtagung für Verantwortliche in Jugendämtern, Verbänden und
Weiterbildungseinrichtungen sowie für Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen
der Familien- und Jugendhilfe
12./13. Juni 2001 in der Hildesheimer Volkshochschule
Seit der Verkündigung des
Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom 7. November 2000 ist das
gewohnheitsrechtliche Züchtigungsrecht von Eltern und Erziehungsberechtigten
gegenüber ihren Kindern unmissverständlich abgeschafft. Über die rechtlichen
Auswirkungen des neu formulierten § 1631 BGB waren sich Juristen und Jugendhilfeexperten
bei der Gesetzesberatung keineswegs einig. Fest steht, dass sich der rechtliche
Rahmen für alle Akteure, die sich in Familien- und Jugendhilfe mit der Erziehung
von Kindern beschäftigen, verändert hat.
Welchen Beitrag kann der neue rechtliche Rahmen zur Herstellung eines gesellschaftlichen
Konsenses über ein Erziehungsleitbild ohne Gewalt leisten? Wie ist das neue
Gesetz in den Zusammenhang von Grundrecht und Familien- sowie Jugendhilferecht
einzuordnen? Welche Auswirkungen kann es auf öffentliches Handeln im Rahmen
von Familien- und Jugendhilfe haben? Wie wirkt sich das Züchtigungsverbot auf
die Rechtsposition und die Handlungsmöglichkeiten von Eltern, Erziehern/-innen,
Lehrern/-innen und Verantwortlichen in der Familien- und Jugendhilfe aus? Wie
können die positiven Impulse des Gesetzes in der Praxis umgesetzt werden?
Die Fachtagung für Verantwortliche in Weiterbildungseinrichtungen, Verbänden
und Jugendämtern sowie für Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Familien-
und Jugendhilfe will diese Fragen klären und praktische Konzepte zur Diskussion
stellen, wie die veränderte Rechtslage und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten
zur Verhinderung von Gewalt in der Erziehung bei der Aus- und Weiterbildung
von Mitarbeitern/-innen in der Familien- und Jugendhilfe thematisiert werden
können.
Wir laden Sie herzlich zu dieser Fachtagung ein.
| Gabriele
Thiesen-Stampniok Magdalena Zerrath (Tagungsleitung) |
Dr.
Lukas Rölli (Projektleiter) |
Ausschreibung
Sie können sich die Ausschreibung der Fachtagung als PDF-Datei
herunterladen.
Programm
Dienstag, 12. Juni 2001
| 14.00 | Begrüßung |
| 14.30 - 16.00 | Das "Recht
auf gewaltfreie Erzie-hung". Grundlagen einer rechtlichen Norm und deren
Auswirkungen auf Familien- und Jugendhilfe Joachim Fuß, Familienrichter, Köln |
| 16.00 - 16.30 | Kaffeepause |
| 16.30 - 18.00 | Gewaltfreie
Konfliktlösungen fördern, Gewalt verhindern - Handlungsmöglichkeiten und
notwendige Kompetenzen sowie Ressourcen der freien und öffentlichen Familien-
und Jugendhilfe Dr. Klaus Münstermann, Votum-Verlag, Münster |
| 18.00 - 19.30 | Abendessen |
| 19.30 - 21.00 |
Kooperation als Schlüssel zu wirkungsvoller Prävention und Intervention. Modelle der Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe, Tagesstätten, Kindergärten, Schulen und weiteren Akteuren
|
Mittwoch, 13. Juni 2001
| 09.00 - 11.00 |
Für Präventionsarbeit qualifizieren. Modelle und Konzepte zur Weiterbildung von Pädagogen/-innen und Sozialpädagogen/-innen Arbeitsgruppen: 1.) Weiterbildung für Mitarbeiter/-innen der Tagesbetreuung Dorothea Frey, VHS Neustadt 2.) Weiterbildung für Kindergärtner/-innen und Lehrer/-innen Christina Heide, VHS Wilhelmsha-ven 3.) Qualitätssicherung und Kundenori-entierung in der Weiterbildung für den Allgemeinen Sozialpädagogi-schen Dienst Gabriele Thiesen-Stampniok, Hildesheimer Volkshochschule |
| 11.00 - 11.30 | Kaffeepause |
| 11.30 - 12.15 | Präsentation
der Ergebnisse der Arbeitsgruppen |
| 12.15 - 13.00 | Abschlussdiskussion,
Auswertung der Tagung |
| 13.00 | Mittagsimbiss |
| 14.00 | Abreise |
Tagungsort
Hildesheimer Volkshochschule e.V.
Pfaffensteig 4-5, 31134 Hildesheim
Tel. (0 51 21) 93 61 21 Fax (0 51 21) 93 61 66
E-mail: zerrath@vhs-hildesheim.vhs-net.de
Ansprechpartnerin: Magdalena Zerrath
Anmeldeschluss: 18. Mai 2001
Tagungskosten
DieTagung wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Den Teilnehmenden entstehen keinerlei Kosten
für Unterkunft, Verpflegung und Tagungsprogramm. Fahrtkosten müssen selbst getragen
werden.
Unterbringung
Die Tagungsleitung reserviert für die Teilnehmenden Einzelzimmer mit Etagendusche
in einem nahe gelegenen Tagungshaus. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie
die Angaben zu dem Tagungshaus und eine Anfahrtbeschreibung.
Anmeldung:
Um sich für die Tagung anzumelden drucken Sie bitte die PDF-Datei
der Ausschreibung aus und schicken/faxen Sie den Anmeldeteil an die Hildesheimer
Volkshochschule. Sie können die Angaben der Anmeldung auch in einer E-Mail
an die Adresse zerrath@vhs-hildesheim.vhs-net.de
schicken.
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Bildungswerke in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Rechtsträger der AKSB)
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