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Geschlechtergerechtigkeit/
Gender Mainstreaming
 

Inhalt


Querschnittsaufgabe in der AKSB:
Geschlechtergerechtigkeit/Gender Mainstreaming

Auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 wurde „Gender Mainstreaming" als politische Strategie verabschiedet. Was ist damit gemeint? Gender Mainstreaming bedeutet, die Einbindung der Chancengleichheit in alle politischen Konzeptionen und Maßnahmen. „Gender" kommt aus dem Englischen und beschreibt die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechterrollen, die erlernt und damit auch gestaltbar sind. Mainstreaming (von engl. „Hauptströmung") heißt hier, dass ein bestimmtes Handeln, nämlich ein geschlechterbewusstes, selbstverständlich wird. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist Gender Mainstreaming rechtlich im Amsterdamer Vertrag verankert. Das Bundeskabinett hat im Juni 1999 die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern mittels der Strategie „Gender Mainstreaming" beschlossen. Nun finden in verschiedenen Organisationen, Institutionen und Praxisfeldern Umsetzungsprozesse statt.

Gerechtigkeit als Geschlechtergerechtigkeit

Gesellschaftliche Gerechtigkeit ist eine brennende Frage und evoziert Handlungsbedarf. Durch die Pluralisierung von Geschlech-terperspektiven werden Veränderungen sichtbar, die sich auf die Gesellschaftsgestaltung auswirken.

Die Diskussion um Gerechtigkeit als Geschlechtergerechtigkeit kann nicht ohne Auswirkungen auf das Bildungsverständnis bleiben.

Was ist „Gender Mainstreaming"?

Definition:
„Der Begriff Gender Mainstreaming bezeichnet den Prozess und die Vorgehensweise, die Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen. Dies bedeutet, die Entwicklung, Organisation und Evaluierung von politischen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Politikbereich und auf allen Ebenen die Ausgangsbedingungen und Auswirkungen auf die Geschlechter berücksichtigt werden, um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hinwirken zu können."

Aus: www.bmfsfj.de/dokumente/Struktur/ix_27587.htm in Anlehnung an die Begriffsdefinition des Europarates von 1998.

Gender Mainstreaming im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

„Der Kinder- und Jugendplan soll darauf hinwirken, dass die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip gefördert wird (Gender Mainstreaming)." I.1,2c

„Die Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen und jungen Frauen und jungen Männern zur Verbesserung ihrer Lebenslagen sowie der Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen muss bei allen Maßnahmen besonders beachtet werden. Es muss darauf hingewirkt werden, dass die Frauen bei der Besetzung und Förderung hauptamtlicher Fachkraftstellen angemessen vertreten sind." I.2,2

BMFSFJ (Hg.) 2001: Richtlinien vom 19.12.2000, Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), 18-19.

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