Wenn Kritik zum Risiko wird: Politische Bildung erneut unter Druck.

Der Bundesausschuss Politische Bildung (bap) e.V. nimmt die aktuellen Berichte über den Förderstopp für das Projekt der Initiative Radikale Töchter mit großer Sorge zur Kenntnis.

Politische Bildung lebt von Vielfalt, Unabhängigkeit und der Fähigkeit, gesellschaftliche Kontroversen aufzugreifen und kritisch zu reflektieren. Wenn ein fachlich positiv bewertetes Projekt nach Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ohne transparente Begründung von der Förderung ausgeschlossen wird, wirft dies grundlegende Fragen nach der Verlässlichkeit staatlicher Förderpraxis und der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien auf.

Insbesondere der zeitliche Zusammenhang mit politischer Kritik verstärkt den Eindruck, dass hier nicht allein fachliche Kriterien für den plötzlichen Kurswechsel ausschlaggebend gewesen sein könnten. Fest steht: Träger politischer Bildung müssen sich mit ihrem Angebot und ihrem Handeln auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen – zugleich aber ausdrücklich das Recht haben, Position zu beziehen und Kritik zu äußern. Gerade diese Unabhängigkeit ist grundlegend für ihre Rolle in einer lebendigen Demokratie.

Aus Sicht des bap ist es daher zentral, dass staatlich geförderte politische Bildung nicht unter dem Vorbehalt politischer Opportunität steht. Wir müssen alles daransetzen, Willkür zu vermeiden und die Unabhängigkeit politischer Bildung zu schützen. Deshalb fordern wir in aller Deutlichkeit: Förderung darf nicht zum politischen Druckmittel werden – sie muss sich an klaren, transparenten und fachlichen Kriterien orientieren!

Wir erwarten daher, dass Entscheidungen über Fördermittel nachvollziehbar und auf klaren rechtlichen Grundlagen getroffen werden. Eingriffe, die diesen Standards nicht genügen, gefährden das Vertrauen in staatliche Programme und schwächen die Infrastruktur politischer Bildung sowie deren gesellschaftliche Aufgabe insgesamt. Besonders für kleinere Organisationen wie die genannte

kann eine kurzfristige Absage oder Rücknahme von Fördermitteln zu existenziellen Nöten führen. Dies kann und darf nicht im Sinne einer pluralistischen Demokratie sein, die Zivilgesellschaft als das versteht, was sie ist: Das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Der bap fordert das Bundesministerium des Innern auf, die Entscheidungsgrundlagen in dem genannten Fall offenzulegen und sicherzustellen, dass Förderentscheidungen gemäß den etablierten Richtlinien ablaufen und weiterhin frei von parteipolitischer Einflussnahme und im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgen. Nur so kann die notwendige Unabhängigkeit politischer Bildung dauerhaft gewährleistet werden.


Erstellt: 26. März 2026

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