Fachstellen, Beratung und weiterführende Informationen

Wer ein Kinder- und Jugendschutzkonzept aufbauen oder weiterentwickeln möchte, muss dies nicht allein tun: Zahlreiche Fach- und Beratungsstellen, Online-Portale und praxiserprobte Arbeitshilfen stehen dafür bereit.

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Die folgende Zusammenstellung gibt einen groben Überblick über bundesweit verfügbare Angebote und ausgewählte Materialien und erleichtert so den Einstieg in die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema. 
Zu beachten ist dabei: Die konkreten Zuständigkeiten, Abläufe und rechtlichen Vorgaben im Kinder- und Jugendschutz unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine zusätzliche Recherche zu den regional geltenden Regelungen, Empfehlungen und Unterstützungsstrukturen ist deshalb unerlässlich.

Die hier gesammelten Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche Beratung oder rechtliche Einschätzung im Einzelfall. Sollten sich rechtliche Fragen, ein Verdachtsmoment oder ein akuter Handlungsbedarf ergeben, ist der Kontakt zu Fachberatungsstellen, den zuständigen Behörden oder insoweit erfahrenen Fachkräften unverzichtbar.

Rechtlicher Rahmen

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, die auf der Pflicht zu Schutzkonzepten beruhen – vom aktuellen Bundesrecht bis zur kirchlichen Rahmenordnung.

Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Seit dem 1. Juli 2025 geltendes Bundesgesetz, das Prävention, Hilfen für Betroffene und Aufarbeitung gesetzlich verankert.

2019 hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Rahmenordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt grundlegend erneuert. 2021 folgte die dazugehörige Handreichung, welche einen Praxisleitfaden darstellt, der zeigt, wie sexualisierter Gewalt in Bistümern, Verbänden und Einrichtungen konkret entgegentreten wird.

Kinderschutzkonzepte unterliegen je nach Bundesland unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. Einen strukturierten Überblick über die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, zuständigen Ansprechstellen und weiterführende Informationen für alle Bundesländer liefern die Ländersteckbriefe des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH).

Schutz in digitalen Räumen

Dieser Bereich behandelt, wie Online-Formate, digitale Kommunikation und hybride Veranstaltungen in bestehende Schutzkonzepte integriert werden können. Hier finden Sie weitere Informationsmaterialien und Portale.

Auf der Homepage Schutzkonzepte für den digitalen Raum – Kein Raum für Missbrauch der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, finden Sie Informationen und Materialien dazu, wie digitale Kommunikationsräume und Online-Formate in bestehende Schutzkonzepte integriert werden können. Zusätzlich steht eine Handreichung „Schutzkonzepte für den digitalen Raum" – UBSKM (PDF) bereit, die fachliche Hinweise dazu bietet, wie digitale Risiken und Kommunikationswege systematisch in Schutzkonzepte eingebunden werden.

Schutz von Erwachsenen im Bildungskontext

Schutzkonzepte gelten nicht nur für Minderjährige, sondern sind ebenso wertvoll für eine vertrauensvolle Bildungsarbeit mit Erwachsenen. In diesem Abschnitt finden Sie Beispiele und Leitfäden für den Schutz von Erwachsenen in der Bildungsarbeit.

Das Institutionelle Schutzkonzept für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene – Erzbistum Köln zeigt, wie ein Verhaltenskodex, Nähe-Distanz-Regeln und eine Risikoanalyse auch auf erwachsene Teilnehmende in Akademien und Bildungswerken übertragen werden können.

Fachberatung und Anlaufstellen

Wer bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Schutzkonzepts externe Unterstützung sucht, findet hier passende Beratungsangebote.

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Bundesweite Suchfunktion, um lokale Beratungsstellen in der Nähe der jeweiligen Einrichtung zu finden.

Schutzkonzeptberatung PsG.NRW
Regionale Suche nach ausgebildeten Schutzkonzeptberater*innen nach Handlungsfeld und gewünschtem Beratungsformat.

Katrin Aschmann

Referentin Förderung politische Jugendbildung

0228 28929-35
aschmann@aksb.de

Eileen Eisenhut

Referentin politische Bildung und Förderung

0228 28929-41
eisenhut@aksb.de