Förderprogramm Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Die Förderung aus dem KJP unterstützt die Leistungen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII und schafft Anregungen durch Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Als Dachverband der politischen Bildung bietet die AKSB als Zentralstelle die Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen politischer Bildung über den KJP für Mitgliedseinrichtungen, welche Träger der freien (außerschulischen) Kinder- und Jugendhilfe sind.
Ziele der Förderung
Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, sie in ihrer Entwicklung im Rahmen der politischen Bildung zu stärken und ihnen einen geschützten Raum für ihre Meinungsbildung zu bieten. Durch gezielte Maßnahmen sollen junge Menschen befähigt werden, aktiv an gesellschaftlichen Prozessen teilzunehmen.
Der Plan sieht finanzielle Mittel vor, die gezielt für Maßnahmen in der politischen Bildung eingesetzt werden können.
Kooperation und Vernetzung
Ein zentraler Aspekt der Förderung ist die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteur*innen der politischen Bildung. Wir fördern den Austausch zwischen den Mitgliedseinrichtungen und die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der politischen Bildung, um synergetische Effekte zu erzielen. Wichtige Veranstaltungen sind daher die jährlich stattfindende Kooperationskonferenz und Jahrestagung der AKSB im Juni und November.
Evaluation und Weiterentwicklung
Um die Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen, legen wir großen Wert auf eine gründliche Evaluation. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern optimieren wir fortlaufend Kriterien, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Unter diesen Kriterien werden die Veranstaltungen nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich geprüft und evaluiert.
Fördervoraussetzungen
Gemäß den Förderrichtlinien des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes müssen die beantragten Maßnahmen bestimmte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel dürfen nur Träger der Kinder- und Jugendarbeit Maßnahmen im KJP beantragen. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses. Die inhaltliche Ausrichtung der Kurse sollte einen überwiegenden Lehr- und Fortbildungscharakter aufweisen und einen klaren bildungspolitischen Bezug haben.
Die Maßnahmen müssen dabei folgende Aspekte berücksichtigen:
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Thematisierung gesellschaftspolitischer Diskurse
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Unterstützung zur eigenständigen Meinungsbildung der Teilnehmenden
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Befähigung zum demokratischen Handeln
Zudem ist eine aktive Teilnahme an der Bundesweiten Zusammenarbeit (BZA) der AKSB erforderlich (siehe hierzu BZA-Papier vom 01.01.2022). Zusätzliche relevante Informationen entnehmen Sie bitte der jährlichen Ausschreibung der Jahresanträge durch die Geschäftsstelle. Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Förderanträge zu stellen und Ihre Ideen in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Fristen
Grundlage einer Förderung ist immer die Abgabe eines Jahresantrags, der über die AKSB-Geschäftsstelle gestellt werden muss. Bei der Beantragung einer Förderung müssen folgende Fristen berücksichtigt werden:
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Voranträge müssen bis zum 15. Oktober eingereicht werden
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Die Antragsstellung muss sieben Wochen vor Beginn des ersten Kurstages bei der AKSB-Geschäftsstelle erfolgen
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Die Nachweisstellung muss fünf Wochen nach Ende des Kurses bei der AKSB-Geschäftsstelle erfolgen
Aktuelle Daten
Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2024