Freiwillige Transparenz der AKSB

Informationen über die AKSB entsprechend der Selbstverpflichtung der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft"

Transparenz ist uns wichtig, deshalb hat die AKSB-Mitgliederversammlung am 27. November 2019 beschlossen, mit der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020 der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft" beizutreten. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, Veranlagungsbezirk 014 (Steuernummer 206/5850/0859), vom 8. Juli 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Unseren Freistellungsbescheid können Sie sich hier ansehen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger/-innen

Personen, die satzungs- bzw. gesellschaftsvertragsgemäße Entscheidungen fällen können:

Vorstand: Gunter Geiger (Vorsitzender), Rüdiger Paus-Burkard (zweiter Vorsitzender), Dr. Nike Alkema (Vorstandsmitglied), Dr. Ruth Bendels (Vorstandsmitglied), Michael Engbers (Vorstandsmitglied), Martina Weishaupt (Vorstandsmitglied)

Geschäftsführung: Andrea Rühmann

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

Im Jahr 2022 wurden 18 Mitarbeiter/-innen, davon 7 in Vollzeit und 11 in Teilzeit beschäftigt. Im Vorstand sind sechs ehrenamtliche Mitglieder und drei beratende Mitglieder tätig.

7./8.  Angaben zur Mittelherkunft und -verwendung

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für 2020 steht hier bereit.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Derzeit hat die AKSB 61 Mitglieder, also lokale Einrichtungen, die vor Ort Angebote der außerschulischen politischen Bildung ausrichten. Die Einrichtungen können Sie hier einsehen. Stand: 31. Dezember 2022)

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Jahr 2022 machten die Zuwendung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des KJP mehr als 10 Prozent der Gesamtjahreseinnahmen aus.


Letzte Aktualisierung: 29. August 2023

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