Freiwillige Transparenz der AKSB

Informationen über die AKSB entsprechend der Selbstverpflichtung der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft"

Transparenz ist uns wichtig, deshalb hat die AKSB-Mitgliederversammlung am 27. November 2019 beschlossen, mit der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2020 der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft" beizutreten. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, Veranlagungsbezirk 014 (Steuernummer 206/5850/0859), vom 1. Februar 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Unseren Freistellungsbescheid können Sie sich hier ansehen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger/-innen

Personen, die satzungs- bzw. gesellschaftsvertragsgemäße Entscheidungen fällen können:

Vorstand: Gunter Geiger (Vorsitzender), Benedikt Widmaier (zweiter Vorsitzender), Dr. Ruth Bendels (Vorstandsmitglied), Rüdiger Paus-Burkard (Vorstandsmitglied), Martina Weishaupt (Vorstandsmitglied)

Geschäftsführung: Andrea Rühmann

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

Im Jahr 2021 wurden 14 Mitarbeiter/-innen, davon 5 in Vollzeit und 9 in Teilzeit beschäftigt. Im Vorstand sind fünf ehrenamtliche Mitglieder und drei beratende Mitglieder tätig.

7./8.  Angaben zur Mittelherkunft und -verwendung

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für 2020 steht hier bereit.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Derzeit hat die AKSB 56 Mitglieder, also lokale Einrichtungen, die vor Ort Angebote der außerschulischen politischen Bildung ausrichten. Die Einrichtungen können Sie hier einsehen.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Im Jahr 2020 machten die Zuwendung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des KJP mehr als 10 Prozent der Gesamtjahreseinnahmen aus.


Letzte Aktualisierung: 5. September 2022

Claudia Krupp

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

0228 28929-49
krupp@aksb.de

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