Meinung: 89 Maßnahmen des Extremismus-Kabinetts

Benedikt Widmaier, Direktor des Haus am Maiberg und Zweiter Vorsitzender der AKSB, bezieht Stellung zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, der am 25. November 2020 tagte.

2. Dezember 2020

Nach der jüngsten Sitzung des „Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ ist ein Katalog veröffentlicht worden, der 89 Maßnahmen auflistet, mit denen die Bundesregierung politisch gegen Rechtsextremismus vorgehen will. Der Katalog enthält viele bereits bekannte Punkte, aber kann auch mit einigen Überraschungen aufwarten.

Die größte Überraschung ist, dass nun doch Eckpunkte für ein Gesetz zur Extremismusprävention erarbeitet werden sollen. Allerdings wird nicht mehr von einem „Demokratiefördergesetz“, sondern von einem „Gesetz zu Förderung der wehrhaften Demokratie“ gesprochen. In Anlehnung an die – in der Wortwahl zunächst eher konservativ erscheinende – Bezeichnung soll außerdem beim Innenministerium ein Beirat zur Förderung der wehrhaften Demokratie gebildet werden.
Zusammengenommen sieht das nach einem klassischen politischen Deal aus: Das SPD-geführte Jugendministerium bekommt ein Gesetz zur dauerhaften Förderung der zivilgesellschaftlichen Mobilisierung gegen Rechtsextremismus, muss dafür aber einen neuen Namen (und ein neues Konzept?) akzeptieren. Dafür bekommt das CDU-geführt Innenministerium einen Beirat, der über das Gesetz und alle anderen Maßnahmen wachen kann und wird.

Offenbar waren auch die zivilgesellschaftlichen Institutionen, die bis in die Tage vor der jüngsten Sitzung einen lobbyistischen Kampf für ein Demokratiefördergesetz geführt haben und sich dabei für keinerlei Verrenkung zu schade waren („Deradikalisierung ist Infektionsschutz“ oder „Extremismusprävention ist Teil der Fürsorgepflicht des Staates“), selbst ratlos über den Beschluss des „Antifa-Kabinetts“ für ein „Gesetz zur Sicherung der wehrhaften Demokratie“. Insofern kann man gespannt sein auf die Eckpunkte, die mit heißer Nadel neu gestrickt werden müssen, wenn das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Es sei denn, dass über den bereits vorliegenden Entwurf für ein Demokratiefördergesetz aus dem Jahr 2016 einfach eine neue Überschrift gesetzt wird.

Die zweite dicke Überraschung in den 89 Maßnahmen ist aus der Perspektive der politischen Bildung der Aufbau eines „Bundesinstituts Qualitätssicherung“, das – wie es in der Pressemitteilung vom 25. November 2020 heißt – „dauerhaft Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung und Wirkungssteigerung in der Extremismusprävention und politischen Bildung“ etablieren soll. Für die politische Bildung ist dieses Institut damit genau so relevant wie das mögliche Gesetz zur Sicherung der wehrhaften Demokratie.

Die politische Jugend- und Erwachsenenbildung könnte mit diesen Maßnahmen weiter an Bedeutung verlieren, auch wenn in politischen Lippenbekenntnisse damit eine Stärkung der politischen Bildung versprochen wird. Die schon länger politisch gewollte Konkurrenz zwischen Extremismusprävention und Demokratieförderung könnte sich zuungunsten der politischen Bildung verschärfen.
Von den Summen, die bereits in den extremismuspräventiven Programmen auf Bundes- und Landesebene im Spiel sind, kann die politische Bildung nur träumen. Auch die Zentralen für politische Bildung haben sich bereits zu Wort gemeldet und den Aufbau der inhaltlich sehr einseitigen Parallelstrukturen angemahnt. In dem Ruf nach „Wirkungssteigerung“ steckt ja unweigerlich der implizite Vorwurf der bisherigen Wirkungslosigkeit der politischen Bildung, jedenfalls mit Blick auf die Verhinderung von Extremismus.

Dass politische Bildung aber auf mündige Bürgerschaft zielt und nicht in diesem Sinne sicherheitspolitisch zu instrumentalisieren ist, wird dabei von politischer Seite und – man kann sich des Eindrucks nicht erwehren – auch von Seiten einiger zivilgesellschaftlicher Lobbyisten, allzu schnell vergessen. Mit mündiger Bürgerschaft ist auch die eigene politische Themensetzung der Bürgerinnen und Bürger gemeint. Die massive politische Top-Down-Strategie beim Thema „Extremismusprävention“ lässt befürchten, dass andere wichtige politische Themen förderpolitisch außen vor bleiben. Mit der mantraartigen Anrufung von zivilgesellschaftlicher Demokratie ist ein solches Vorgehen nur schwer zu vereinbaren.

Claudia Krupp

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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